Tourette Syndrom - Ihr gutes Recht

Tourette und Schwerbehinderung

Die einzelnen Versorgungsämter im Bundesgebiet müssen bei der Bewertung der Tic-Störung bzw. des Tourette Syndroms den Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilen,  da alle Tic-Störungen nach dem ICD 95.0 – 95.2 in der Versorgungsmedizin-Verordnung“ (VersMedV) nicht aufgeführt sind.

Derartige Feststellungen müssen die mit der VersMedV besonders erfahrenen Versorgungsärzte treffen.

Beim Tourette Syndrom kommen je nach Ausprägung, Verlaufsform und therapeutischer Beeinflussbarkeit GdB-Werte bis 100 in Frage. Im Kindesalter sind die Voraussetzungen für das Ausgleichsmerkmal „H“ in der Regel bis zum 16. Lebensjahr gegeben.
Kinder profitieren in der Regel von einem Schwerbehindertenausweis (SBA) durch die Gewährung verschiedener Nachteilsausgleiche, u. a. durch die Integrations- bzw. Jugendämter.

Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX wird als schwerbehindert bezeichnet, wem mindestens ein GdB (Grad der Behinderung) von 50 zugesprochen wurde (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
Als behindert wird eine Person bezeichnet, wer einen GdB von 20, 30 oder 40 hat (§ 69 Abs. 1 SGB IX).
Liegt eine Behinderung mit einem Grad von 30 oder 40 vor, kann die Person unter bestimmten Voraussetzungen einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

In der Umgangssprache wird der Grad der Behinderung (GdB) überwiegend mit Prozent bezeichnet. Der GdB wird immer in 10er-Graden festgestellt.

In der „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung“ (VersMedV) ist für viele Krankheiten der GdB aufgeführt.
-> Anlage zu § 2 VersMedV

Kinder und Jugendliche profitieren in der Regel von einem Schwerbehindertenausweis (SBA) durch die Gewährung verschiedener Nachteilsausgleiche.


Nachteilsausgleiche

Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier auf unserer Seite und unter Berücksichtigung der Regelungen in den einzelnen Bundesländern, bietet das Kindernetzwerk eine Übersicht: Nachteilsausgleich.pdf

sowie der Wegweiser für Familien: https://www.familienratgeber.de/


Tourette & Cannabis

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. bietet Patienten die Möglichkeit, den Cannabisausweis der ACM kostenlos zu bestellen. Dieser ist in Form und Inhalt den bekannten Opioid-Ausweisen nachgebildet. Er soll Ihnen helfen, sich als Cannabispatient auszuweisen: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de


Berufswahl und Tourette Syndrom

Tourette Syndrom Berufswahl

@ Gynex – fotolia.com

Jugendliche und junge Erwachsene befinden sich in der Übergansphase von Schule zu Beruf in einer komplexen Entscheidungssituation. Parallel zur Identitätsfindung des jungen Erwachsenen müssen sie sich richtungsweisend beruflich festlegen, ohne oft reflektiert zu haben, wer sie sind und wo ihre Ressourcen und Interessen liegen. Besonders schwierig wird die Entscheidungssituation dann, wenn der Arbeits- und Fortbildungsmarkt nur eine beschränkte Auswahl zulässt.

Für Jugendliche und junge Erwachsene, die zusätzlich am Tourette-Syndrom erkrankt sind, kann die Entscheidungssituation schwierig sein. Sie wissen nicht, welche realistischen Chancen sie auf dem Arbeitsmarkt vorfinden. Sie sind verunsichert und haben oft Ziele, die noch nicht der Realität angepasst sind. Dies kann einerseits dazu führen, dass Frustration noch vor dem wirklichen Versuch liegt, so dass Ziele erst gar nicht ernsthaft verfolgt werden; andererseits kann es dazu führen, dass Ziele nicht an die reale Situation angepasst sind und die Versuche, diese umzusetzen, zur völligen Ich-Aufgabe und gesellschaftlichen Verweigerung führen.

Im Vordergrund der Überlegungen zur Berufswahl sollten bei Menschen mit Tourette-Syndrom die individuelle Eignung und ihre Fähigkeiten stehen. Bei geringer Ausprägung der Tics bestehen i.d.R. keine Einschränkungen bei der Berufswahl. Bei starken Tics kann es trotz Eignung schwierig sein, eine Tätigkeit mit viel Publikumsverkehr auszuüben. Da Stress Tics verstärken können, ist es wichtig, sich mit dem Beruf und den Kollegen wohl zu fühlen.


Tourette und Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, gilt als absolut wichtigste Versicherung, sozusagen ein „Muss“ unter allen anderen Versicherungen. Jeder, der nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist, sollte eine private Haftpflichtversicherung unterhalten. Private Haftpflichtversicherungen setzen dort ein, wo eine versicherte Person Schäden an Personen oder Sachen anderer verursacht hat und in die Pflicht genommen wird, Schadensersatz zu leisten.

weiter zum Artikel von Christian Hempel:


Führerschein

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (www.bast.de) kann ggf. von Behörden angefordert werden. Das Tourette Syndrom ist in den Begutachtungsleitlinien nicht aufgeführt und die Eingruppierung/Zuordnung zu einer anderen Erkrankung nicht zielführend.

Es wird empfohlen, während der Untersuchung auf die besonderen Aspekte des Tourette Syndroms einzugehen und aufzuklären.

Die meisten Tourette-Patienten können ihre Tics vorübergehend unterdrücken und sofern die Tics nicht schwer ausgeprägt sind, fein- und grobmotorische Bewegungen gezielt ausführen.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Menschen mit Tourette Syndrom häufiger an Unfällen beteiligt sind als andere Verkehrsteilnehmer.


Weitere Themen veröffentlichen wir regelmäßig unter „News„.

Weitere Tipps für Erwachsene mit Tic-Störungen bzw. Tourette Syndrom bekommen Sie unter anderen in unserem Online Tourette-Café.

Beachten Sie bitte, dass die Beiträge in dieser Rubrik der allgemeinen Information dienen und eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.


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