Keine strafrechtliche Verfolgung von ärztlicherseits mit Cannabis (Cannabinoiden) behandelten Patient/innen bei medizinischer Indikation vom 03.04.2020
Seit dem 11.6.2020 kann eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages gezeichnet werden.
Frau Prof. Dr. Müller-Vahl ist selbst Mitpetentin. Die ACM benötigt noch etwa 26.000 Unterstützer, die die Petition Online unterstützen. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 9. Juli 2020.
Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.
Jede Stimme zählt! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!