Sozialgesetzbuch

Weiterführende Links zum Sozialgesetzbuch, die Umgang mit dem Tourette Syndrom in Anwendung kommen.

SGB I
Allgemeiner Teil
Enthält grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit. Neben den beteiligten Institutionen werden deren Zuständigkeiten klargestellt und benennen die allgemeinen Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger und Sozial-versicherungsträger. Diese Regelungen sind für alle weiteren SGB bindend.

SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Enthält die Förderung von erwerbsfähigen Personen über 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes) Arbeitseinkommen verfügen

SGB III
Arbeitsförderung
Enthält die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

SGB IV
Gemeinsame Vorschriften zur Sozialversicherung
Enthält die Regelungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die Definition sozialversicherungsrechtlicher Grundbegriffe vor allem die Verfassung der Sozialversicherungsträger

SGB V
Gesetzliche Krankenversicherung
Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Kranken-kassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.).

SGB VI
Gesetzliche Rentenversicherung
Organisation und Leistungen der Träger der Deutschen Rentenversicherung (Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sonstigen Rehabilitation, Renten wegen Erwerbsminderung, Hinter-bliebenenrenten und des Alters).

SGB VII
Gesetzliche Unfallversicherung
Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Berufsgenossen-schaften sowie der Unfallkassen der öffentlichen Hand für die Versicherungs-fälle Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit.

SGB VIII
Kinder und Jugendhilfe
Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (insbes. Jugendämter) an hilfebedürftige Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern.

SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB X
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Verwaltungsverfahren und Sozialdaten-schutz

SGB XI
Soziale Pflegeversicherung
Die Versicherung trägt bei nachgewie-senem, dauerhaft erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer Versorgung, und, sofern dieser anerkannt ist, auch bei entsprechend erhöhtem Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege.

SGB XII
Sozialhilfe
Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland. Im Rahmen des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz VI) wurde das frühere Bundessozialhilfegesetz vom SGB XII abgelöst und damit die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe mit Wirkung vom 1. Januar 2005 zusammengeführt.

Quellen:

wikipedia.de, sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de, verzeichnis-sozialrecht.de