Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins IVTS e. V.
– InteressenVerband Tic & Tourette Syndrom e.V. – (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Der Vorstand legt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
- Einzelmitgliedschaft – 40,- € jährlich
- Fördermitgliedschaft – ab 60,- € jährlich
- Einzelmitgliedschaft ermäßigt – 12,- € jährlich
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Es besteht eine jährliche Nachweispflicht des Ermäßigungsgrundes.
- Es werden keine Aufnahmegebühren und Umlagen erhoben.
- Bei Anträgen auf eine ermäßigte Einzelmitgliedschaft wird vom Vorstand ein entsprechendes gültiges amtliches Dokument in Kopie angefordert: Schulbescheinigung, Studentenausweis, Rentenausweis, Arbeitslosengeld-II-Bescheid, Sozialhilfebescheid, oder Vergleichbares.
- Änderungen der persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Nachweise zu Pkt. 2 sind umgehend mitzuteilen.
- Ein freiwilliger Wechsel der berechtigten Mitgliedsform ist jederzeit möglich.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. des laufenden Jahres abgebucht.
- Gebühren durch Rücklastschriften werden dem ausstehenden Beitrag zugerechnet.
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich, wenn die Austrittserklärung bis spätestens 30. September des gleichen Jahres beim Vorstand eingeht.
- Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden bereits entrichtete Beiträge nicht erstattet.
- Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
Sparkasse Freiburg
IBAN-Code: DE73 6805 0101 0012 6668 34
BIC-Code: FRSPDE66XXX