Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins IVTS e. V.

– InteressenVerband Tic & Tourette Syndrom e.V. – (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Der Vorstand legt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

BeitragsklasseMitgliedsformBeitragshöhe/Jahr
01Einzelmitgliedschaft40,- € jährlich
02Einzelmitgliedschaft ermäßigt

Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld. Es besteht eine jährliche Nachweispflicht des Ermäßigungsgrundes.

12,- € jährlich

 

03Fördermitgliedschaftmindestens 60,- € jährlich
04Ehrenmitgliedernach eigenem Ermessen

 

  1. Es werden keine Aufnahmegebühren und Umlagen erhoben.
  2. Bei Anträgen auf eine beitragsfreie Einzelmitgliedschaft wird vom Vorstand ein entsprechendes gültiges amtliches Dokument angefordert in Kopie): Schulbescheinigung, Studentenausweis, Rentenausweis, Arbeitslosengeld-II-Bescheid, Sozialhilfebescheid, oder Vergleichbares.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Nachweise zu Pkt. 2 sind umgehend mitzuteilen.
  4. Ein freiwilliger Wechsel der berechtigten Mitgliedsform ist jederzeit möglich.
  5. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. des laufenden Jahres abgebucht.
  6. Gebühren durch Rücklastschriften werden dem ausstehenden Beitrag zugerechnet.
  7. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich, wenn die Austrittserklärung bis spätestens 30. September des gleichen Jahres beim Vorstand eingeht.
  8. Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden bereits entrichtete Beiträge nicht erstattet.
  9. Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 4 Vereinskonto

BankSparkasse Freiburg
IBAN-Code:DE73 6805 0101 0012 6668 34
BIC-Code:FRSPDE66XXX